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Was kosten Beratung und Vertretung bei Eckert & Kollegen?

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung bestimmt sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Vergütungsvereinbarung. Bei der Vergütung nach dem RVG ist die Gebührenhöhe gesetzlich bemessen. Sie richtet sich nach dem Streitwert und der Komplexität des jeweiligen Falles.

Beratungstätigkeiten sowie die Bearbeitung komplexerer Fragestellungen erfolgen in der Regel auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis. Die Höhe des Stundensatzes orientiert sich wie bei der RVG-Abrechnung an der Komplexität des Mandates.

Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, übernimmt unsere Kanzlei als Teil unseres Services bei Bedarf die Kommunikation mit Ihrer Versicherung, damit die Kosten bestmöglich übernommen werden.

Die Transparenz und Angemessenheit der Vergütung steht bei der Abrechnung unserer Mandate im Vordergrund.